Uwe Schröder, Präsident der Generalzolldirektion, sieht die bisherige Rechtsanwendung seiner Behörde bestätigt: „Das vorliegende Urteil schafft Rechtssicherheit und erleichtert die tägliche Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner an den Flughäfen in Deutschland.“ Die Anmeldepflicht von Bargeld solle verhindern, dass Gelder aus kriminellen Handlungen zum Zwecke der Geldwäsche oder finanzielle Mittel zur Terrorfinanzierung über Landesgrenzen geschafft werden. Dieses Ziel könne laut Schröder nur erreicht werden, wenn die Bewegungen von Barmitteln in allen relevanten Bereichen überwacht werde.
Konkret bedeutet dies: Reisende müssen auch in der internationalen Transitzone eines Flughafens der Europäischen Union, in der sie sich lediglich für die Durchreise aufhalten, mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll anmelden. In diesem Fall ist für Ein- und Ausreise nur eine gemeinsame Anmeldung erforderlich.