Riesa: Weiternutzung von islamischem Gebetsraum trotz behördlicher Untersagung?
Riesa – In mehreren Beiträgen berichtete SACHSEN DEPESCHE bereits über die Tätigkeiten der sogenannten „Sächsischen Begegnungsstätte“ (SBS) und ihre Verbindungen zur radikal-islamistischen Muslimbruderschaft. In Riesa im Landkreis Meißen hatten die Behörden angekündigt, die Nutzung einer durch die SBS angemieteten Räumlichkeit in der Goethestraße 96c zu prüfen, da hier offenbar widerrechtlich ein Gebetsraum eingerichtet wurde. Eine solche Nutzung wurde schließlich von der Stadt Riesa untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht dem islamischen Verein eine Geldstrafe von 2.000 Euro.