Zugleich wies die CDU-Politikerin darauf hin, dass im Anschluss an das bis Ende 2016 verlängerte Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern starten wird. Damit wurde der Grundstein für eine weitere Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser bis zum Jahr 2020 gelegt.
Veronika Bellmann erläuterte dazu: „Künftig gibt es nur noch zwei statt bisher vier inhaltliche Schwerpunkte: die Bewältigung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Die reduzierten Vorgaben erleichtern die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Arbeit der Häuser vor Ort. Bei den Förderkriterien werden gleichzeitig auch bürokratische Hürden abgebaut. Dies bedeutet eine riesige Erleichterung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oft mit großem bürokratischem Aufwand kleinste Beträge sammeln und verbuchen mussten.“
Unverändert bleibe indes die Gesamtfördersumme je Haus: Diese betrage weiterhin 40.000 Euro jährlich und setze sich wie bislang aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und einem Kofinanzierungsanteil von 10.000 Euro zusammen. Bellmann erklärte, dass schon 136 Neubewerber ihr Interesse für das neue Bundesprogramm bekundet hätten. Davon seien 98 Projekte förderwürdig. „Leider hat sich kein weiteres Mehrgenerationenhaus in Mittelsachsen am Interessenbekundungsverfahren beteiligt. Die jetzt gelockerten Regelungen machen eine breitere Beteiligung möglich, so dass ich mit Blick auf das ehemalige MGH in Mittweida hoffe, dass zukünftig wieder mehrere mittelsächsische Bewerber ihr Interesse am Bundesprogramm bekunden“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete.