Die AfD-Vertreter halten diese Auffassung für „falsch und skandalös“. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Gordon Engler erklärte dazu nach der Stadtratssitzung: „Im Standardkommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung führt der Verfasser, Herr Staatsminister a.D. Dr. Georg Brüggen, u.a. zu § 53 Sächs. Gemeindeordnung aus, dass unter Geschäften der laufenden Verwaltung ‚normaler Weise (häufiger) anfallende Geschäfte‘ zu verstehen sind. Hierzu mag vielleicht die Aufstellung einer Werbeklapptafel oder Ähnliches auf dem Fußweg vor einem Ladenlokal gehören, aber die Aufstellung eines derartigen Monumentes von drei Bussen in dieser Dimension an zudem neuralgischer Stelle ist alles andere als normal und häufig anfallend schon gar nicht.“
Nach Englers Ansicht wären nach Hilberts Argumentation auch Anfragen an die Verwaltung bzw. den Oberbürgermeister nicht zulässig. Nach § 28 der Gemeindeordnung habe aber jeder Stadtrat das Recht, schriftlich oder mündlich in der Stadtratssitzung Anfragen zu laufenden Geschäften der Verwaltung zu stellen. Die AfD-Fraktion im Dresdner Stadtrat forderte den OB daher auf, „seine Vorgehensweise zu revidieren und das Busse-Monument umgehend beseitigen zu lassen“. Die AfD prüfe, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung Hilberts einlege.