In einer gemeinsamen Erklärung warfen die Leipziger Landtagsabgeordnete und der „Sprecher für antifaschistische Politik“ im Landesvorstand der sächsischen LINKEN der Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch „Sehstörungen“ bei der „Gefahr rechter Gewalt“ vor. „Pegida-Boss Bachmann bekommt einen Freibrief dafür, seine Gewaltphantasien auch weiterhin öffentlich auszuleben und damit seine Anhängerschaft weiter aufzuhetzen“, so Nagel und Lang.
Zwar habe die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass Bachmann „die gängigen Umgangsformen und Regeln des Zusammenlebens eindeutig unterschreitet“, es sei aber auch denkbar, dass er sich den Tod der beiden LINKEN „nur“ wünsche. Nagel und Lang dazu: „Nun handelt es sich aber bei Herrn Bachmann bekanntlich nicht um irgendeine unbekannte durchgeknallte Privatperson, sondern um eine Person der Öffentlichkeit, die sich regelmäßig in unappetitlicher Artikulation etwas ‚wünscht‘ und damit Tausende von Menschen mobilisiert und bewegt. Insofern ist die Einstellungsverfügung der Dresdner Staatsanwaltschaft ein Kniefall vor Pegida und dem darin steckenden Gewaltpotenzial.“
Die sächsische Justiz erweise sich damit einmal mehr „als Vollstrecker des politischen Willens maßgeblicher Teile der sächsischen CDU, für die Blindheit auf dem rechten Auge Teil der Staatsräson ist“, so die beiden LINKE-Politiker, die zugleich ankündigten, im Nachgang zu prüfen, „wie wir mit dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft umgehen“.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft nannte eine Deutung der „zweifellos geschmacklosen“ Hashtags im Sinne eines Mordaufrufs für „möglich, aber nicht zwingend“. Sie könnten auch dahingehend ausgelegt werden, „dass der Beschuldigte sich den Tod der betreffenden Personen ‚nur‘ wünscht oder es begrüßen würde, wenn Dritte dieses Ansinnen in die Tat umsetzten würden“. Dies sei jedoch noch kein Aufruf zu einer Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches.