Es passe nicht zusammen, dass nach dem neuen Gesetz der Freistaat bestimme, welche Lehr- und Lernmittel bereitzustellen seien, die Kommunen aber mit der Finanzierung weitgehend allein gelassen würden. Auch den Einsatz von Schulsozialarbeitern und Inklusionsassistenten lade das Land bei den Kommunen ab. Zu begrüßen sei hingegen das Bekenntnis zum Erhalt von Oberschulstandorten und zur Absenkung der Mindestschülerzahl von Berufsschulen.
„Angesichts der überschaubaren Veränderungen am Ursprungsentwurf müssen sich CDU und SPD die Frage gefallen lassen, warum sie mehr als zwei Jahre mit viel Koalitionsstreit verbringen, bevor das Gesetz endlich verabschiedet wird. Mit seinem früheren Schulgesetz galt Sachsen bundesweit lange Zeit als Vorreiter, das aktuelle Gesetz ist im Vergleich der Bundesländer dagegen eher schlechtes Mittelmaß“, so Zastrow abschließend.