Krah wörtlich: „Es ging bei der DNN um die Frage, ob der von mir verlinkte Artikel von Klonovsky meiner sei oder eben nur ein Hinweis. Das LG Dresden hat gesagt: es ist nur ein Hinweis, wie auch in anderen Fällen das OLG Köln und das LG Frankfurt – niemand sagt was anderes. Ich habe dann, nach meinem CDU-Austritt, die Angelegenheit für erledigt erklärt, weil es keinen Sinn mehr machte, diese Frage als Nicht-CDU-Mitglied durchzufechten. Das OLG hat mir dann die Kosten aufgebrummt, weil es sagt, doch, es sei mein Vergleich gewesen. Ich halte die Entscheidung für absurd. Aber so ist es eben. Dagegen gibt es keine Revision zum BGH.“
Ein Urteil in einer anderen Mediensache stehe noch aus, so der Dresdner Rechtsanwalt. Die „Dresdner Morgenpost“ hatte über Krah behauptet: „Der Dresdner kam vor einer Woche seinem Rausschmiss aus der Partei [CDU] zuvor.“ Dagegen hatte Krah vor dem LG Dresden eine Gegendarstellung durchgesetzt (https://www.sachsen-depesche.de/medien/cdu-aussteiger-maximilian-krah-erwirkt-gegendarstellung-bei-der-mopo.html). „Das OLG – wieder der 4. Senat – hat, nachdem die veröffentlicht war, entschieden, dass dieser Satz keine Tatsachenbeschreibung, sondern eine Meinungsäußerung gewesen sei und mir wiederum die Kosten aufgebrummt. Und hier ist nun Schluss. Dagegen bin ich zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof gezogen. Entscheidung steht aus“, so Krah gegenüber SACHSEN DEPESCHE.
Generell könne er aus eigener Erfahrung sagen, dass die Rechtsprechung des OLG Dresden in Pressesachen (4. Zivilsenat) „für mich nicht nachvollziehbar ist“. Er werde nun abwarten, was der Verfassungsgerichtshof in Leipzig sagt. „Die Tendenz, die ich sehe, ist, dass in einem erstaunlichen Maße pressefreundlich gerichtet wird und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen kaum Beachtung finden“, kritisierte der Jurist.