Bei fortwährender Nichtzahlung kann Erzwingungshaft angeordnet werden. Sieglinde Baumert, die an ihrem Arbeitsplatz verhaftet worden war und deswegen ihren Job verlor, war bislang die einzige Zahlungsverweigerin, bei der diese Maßnahme angewendet wurde. Zuvor hatte sie es abgelehnt, eine Eidesstaatliche Versicherung abzugeben.
Die plötzliche Entlassung der GEZ-Rebellin dürfte dem großen Interesse der Medien an ihrem Schicksal und den daraufhin einsetzenden öffentlichen Protesten geschuldet sein. Auch die SACHSEN DEPESCHE hatte über den Fall im Zusammenhang mit einer Pfändung des Kontos der AfD-Politikerin Beatrix von Storch wegen GEZ-Verweigerung berichtet: http://www.sachsen-depesche.de/politik/gez-gebührenstreik-konto-von-beatrix-von-storch-afd-gepfändet.html.
Trotz der Haftentlassung steht Sieglinde Baumert natürlich weiterhin ohne Arbeitsplatz da. So bleibt zu hoffen, dass sich bald ein Unternehmer mit Sympathien für GEZ-Verweigerer findet, der die 46-jährige Frau aus dem thüringischen Geisa einstellt.